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25. November 2024 – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Schon 2009 legte das BMFSFJ eine umfangreiche Interviewstudie zu den Auswirkungen von Gewalt in Paarbeziehungen an Frauen vor. Über 10.000 Frauen unterschiedlichen Alters und sozialer Herkunft wurden befragt. Die Ergebnisse zeigen: Es sind nicht nur massive Gewalterfahrungen, die psychosomatische, soziale und psychische Folgen erzeugen.
Das Gewalthilfegesetz:
Der Entwurf des Gesetzes sieht eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.
Ziele:
- Das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit konkret umsetzen
- Vor häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen
- Bei Gewalt zu intervenieren
- Folgen von Gewalt zu mildern
- präventiv tätig zu werden, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern
Vorgesehene Maßnahmen:
- ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen
- Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
- Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppen.
- Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein
- für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich.
Der Entwurf des Gewalthilfegesetzes wurde sorgfältig mit Ländern, Kommunen und Verbänden vorbereitet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt1.
- Pressemitteilung Lisa Paus, 25. 11. 2024 ↩︎